Leistungsnachweis/Erfolg
Voraussetzung für den Erhalt einer Studienbeihilfe für ein anschließendes ordentliches Studium ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.
Innerhalb der Antragsfrist (20. September bis 15. Dezember bzw. 20. Februar bis 15. Mai) des auf den Ablauf des Zuerkennungszeitraumes folgenden Semesters ist ein Nachweis über die erfolgreiche Ablegung wenigstens der Hälfte der zu absolvierenden Prüfungsfächer vorzulegen; ansonsten ist die bezogene Studienbeihilfe zurückzuzahlen.


