Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Studienbeihilfe für Personen die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten finden Sie im § 5 Abs. 1 StudFG, sowie in der Verordnung des BMWF.
Die Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Studienbeihilfe für Personen die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten finden Sie im § 5 Abs. 1 StudFG, sowie in der Verordnung des BMWF.