Zuschüsse
Die Gleichstellung bezieht sich nur auf den Anspruch auf Studienbeihilfe selbst. Das heißt, dass die sonstigen Fördermaßnahmen (Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, u.ä.) für diese Personengruppe nicht in Betracht kommt.
Die Gleichstellung bezieht sich nur auf den Anspruch auf Studienbeihilfe selbst. Das heißt, dass die sonstigen Fördermaßnahmen (Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, u.ä.) für diese Personengruppe nicht in Betracht kommt.