Zuverdienstgrenze
Auch für Personen, die für die Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung eine Studienbeihilfe beziehen, gilt die allgemeine Zuverdienstgrenze von 8.000,- Euro jährlich. (Details)
Auch für Personen, die für die Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung eine Studienbeihilfe beziehen, gilt die allgemeine Zuverdienstgrenze von 8.000,- Euro jährlich. (Details)