Allgemeines
Studieren mit Kind bedeutet eine zusätzliche Belastung für das Studium.
Die Studienförderung berücksichtigt diesen Umstand durch folgende begünstigende Regelungen für studierende Mütter und Väter (für letztere gelten diese Regelungen allerdings nur dann, wenn sie entweder mit der Kindesmutter verheiratet sind oder die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter genehmigt wurde):
- Die höchstmögliche Studienbeihilfe (inklusive des seit 1. September 2007 geltenden 12%-igen Erhöhungszuschlages) beträgt € 8.148,- jährlich (€ 679,- monatlich).
- Zusätzlich erhöht sich die Studienbeihilfe um € 67,- monatlich.
- Die Zuverdienstgrenze von € 8.000,- pro Kalenderjahr erhöht sich um € 2.762,- bis € 4.216,- jährlich pro unterhaltsberechtigtem Kind, je nach Alter des Kindes/der Kinder. Voraussetzung für die Erhöhung der Zuverdienstgrenze ist die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind, eine Obsorgepflicht muss nicht vorliegen.
- Die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zur Erreichung des sechsten Lebensjahres während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um bis zu zwei Semester je Kind.
- Eine Schwangerschaft während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um ein Semester.
- Für Studierende mit Kind erhöht sich die zulässige Altersgrenze (Studienbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres) um zwei Jahre pro Kind, insgesamt um maximal 5 Jahre.
- Für den Erhalt eines Studienabschluss-Stipendiums werden auch Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubes berücksichtigt.
- Für die Kinderbetreuungskosten in der Endphase des Studiums kann ein Kinderbetreuungskostenzuschuss gewährt werden.


