Die elektronische Zustellung ermöglicht es, Bescheide der Studienbeihilfenbehörde digital zu erhalten. Dafür meldest Du Dich mit Hilfe Deiner Handy-Signatur auf der Homepage www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an. Folgende Vorteile erwarten Dich:
das zentrale, kostenlose elektronische Postfach "Mein Postkorb" für den Empfang von behördlichen Nachrichten; garantiert SPAM-frei; rund um die Uhr aktiv
Anzeige von Nachrichten der Finanzverwaltung, die in die Databox von FinanzOnline zugestellt wurden, zur Information
höchste Sicherheit durch Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte
keine "gelben Zettel" mehr, der Weg zur Post entfällt
weltweit erreichbar
verkürzte Verfahrenszeiten
sofort nach Eröffnung alle Vorteile nutzbar
für ERV-Teilnehmerinnen und ERV-Teilnehmer ist eine Weiterleitung in den ERV konfigurierbar (ERV = "Elektronischer Rechtsverkehr")
Hinweis: Seit 1. Jänner 2020 ist eine elektronische Zustellung auch an Bevollmächtigte möglich.
Wir empfehlen, zugestellte Bescheide jedenfalls auszudrucken oder bei sich abzuspeichern, da die Nachrichten aus dem elektronischen Postfach nach 70 Tagen ab Zustellung automatisch gelöscht werden. Wir ersuchen um Verständnis, dass eine nochmalige Versendung durch die Stipendienstelle leider nicht möglich ist.
Verfügst Du nicht über das elektronische Postfach "Mein Postkorb", werden die Bescheide per Post zugestellt.