Elektronische Zustellung

Die elektronische Zustellung ermöglicht es, Bescheide der Studienbeihilfenbehörde digital zu erhalten. Dafür meldest Du Dich mit Hilfe Deiner Handy-Signatur auf der Homepage  www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   an. Folgende Vorteile erwarten Dich:

  • das zentrale, kostenlose elektronische Postfach "Mein Postkorb" für den Empfang von behördlichen Nachrichten; garantiert SPAM-frei; rund um die Uhr aktiv
  • Anzeige von Nachrichten der Finanzverwaltung, die in die Databox von FinanzOnline zugestellt wurden, zur Information
  • höchste Sicherheit durch Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte
  • keine "gelben Zettel" mehr, der Weg zur Post entfällt
  • weltweit erreichbar
  • verkürzte Verfahrenszeiten
  • sofort nach Eröffnung alle Vorteile nutzbar
  • für ERV-Teilnehmerinnen und ERV-Teilnehmer ist eine Weiterleitung in den ERV konfigurierbar (ERV = "Elektronischer Rechtsverkehr")
junge Frau
© Sigrid Olsson/PhotoAlto

Nähere Informationen zur elektronischen Zustellung findest Du auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Hinweis: Seit 1. Jänner 2020 ist eine elektronische Zustellung auch an Bevollmächtigte möglich.

Wir empfehlen, zugestellte Bescheide jedenfalls auszudrucken oder bei sich abzuspeichern, da die Nachrichten aus dem elektronischen Postfach nach 70 Tagen ab Zustellung automatisch gelöscht werden. Wir ersuchen um Verständnis, dass eine nochmalige Versendung durch die Stipendienstelle leider nicht möglich ist.

Verfügst Du nicht über das elektronische Postfach "Mein Postkorb", werden die Bescheide per Post zugestellt.

Antrag online stellen

mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.

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