Die E-Zustellung ermöglicht es, Bescheide der Studienbeihilfenbehörde elektronisch zu empfangen. Dafür meldest Du Dich mit Hilfe Deiner Handy-Signatur auf der Homepage www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an. Folgende Vorteile erwarten Dich:
Nähere Informationen zur E-Zustellung findest Du auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Hinweis: Seit 1. Jänner 2020 ist eine E-Zustellung auch an Bevollmächtigte möglich.
Wir empfehlen, zugestellte Bescheide jedenfalls auszudrucken oder bei sich abzuspeichern, da die Nachrichten aus dem elektronischen Postfach nach 70 Tagen ab Zustellung automatisch gelöscht werden. Wir ersuchen um Verständnis, dass eine nochmalige Versendung durch die Stipendienstelle leider nicht möglich ist.
Verfügst Du über kein elektronisches Postfach, werden die Bescheide per Post zugestellt.
mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster