Behörde
Die Studienbeihilfenbehörde vergibt staatliche Förderungen an finanziell förderungswürdige Studierende. Unsere Hauptleistung ist die Vergabe von Studienbeihilfe, welche monatlich ausbezahlt wird und somit vielen Studierenden erst die Möglichkeit der Aufnahme eines Studiums bietet.
Soziale Förderungswürdigkeit (grundsätzlich abhängig vom Einkommen der Eltern, Familiengröße und Familienstand) bedeutet nicht nur eine monatliche Studienbeihilfe, sondern auch die Möglichkeit, andere Förderungen in Anspruch zu nehmen: Fahrtkostenzuschüsse, Beihilfen für ein Auslandsstudium, Studienzuschuss und Kinderbetreuungskostenzuschüsse sind nur einige dieser Leistungen.
Pro Studienjahr erhalten wir mittlerweile insgesamt knapp 68.000 Anträge auf Studienbeihilfe, die zu bearbeiten sind. Natürlich spielt die EDV eine zentrale Rolle im Erledigungsprozess. Ein speziell entwickeltes Programm ermöglicht überhaupt erst die Bearbeitung einer derartigen Datenmenge.
Dennoch übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach wie vor einen entscheidenden Teil in diesem Arbeitsprozess. Zahlreiche Schulungen und Weiterbildungen sollen angenehme und vor allem kompetente Beratungen garantieren. Studierende werden von uns als KundInnen gesehen. KundInnenzufriedenheit ist eines unserer obersten Ziele.
