Wir über uns

Die Studienbeihilfenbehörde vergibt staatliche Förderungen an finanziell förderungswürdige Studierende. Unsere Hauptleistung ist die Vergabe von Studienbeihilfe, die monatlich ausbezahlt wird und somit vielen Studierenden erst die Möglichkeit der Aufnahme eines Studiums bietet. Soziale Förderungswürdigkeit (grundsätzlich abhängig vom Einkommen der Eltern, Familiengröße und Familienstand) bedeutet nicht nur eine monatliche Studienbeihilfe, sondern auch die Möglichkeit, andere Förderungen in Anspruch zu nehmen: Fahrtkostenzuschüsse, Beihilfen für ein Auslandsstudium, Studienzuschuss und Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung sind nur einige dieser Leistungen.

Pro Studienjahr werden derzeit in den Stipendienstellen ca. 65.000 Anträge auf Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz bearbeitet. Natürlich spielt die EDV eine zentrale Rolle im Erledigungsprozess. Ein speziell entwickeltes Programm ermöglicht überhaupt erst die Bearbeitung einer derartigen Datenmenge. Dennoch übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach wie vor einen entscheidenden Teil in diesem Arbeitsprozess. Zahlreiche Schulungen und Weiterbildungen sollen angenehme und vor allem kompetente Beratungen garantieren. Studierende werden von uns als Kundinnen und Kunden gesehen. Kund/inn/en-Zufriedenheit ist eines unserer obersten Ziele.

orange Ordner in einem Regal
© iStock

Im Herbst 2021 feiert die Studienbeihilfenbehörde ihren 50. Geburtstag. Die Gründung erfolgte 1971, ihre Wurzeln reichen sogar bis ins Jahr 1963 zurück, als das Studienförderungsgesetz beschlossen wurde. Seitdem nimmt sie eine Vorreiterrolle in der österreichischen Behördenlandschaft ein: 1971 war sie die erste digitalisierte Behörde, die bereits damals Bescheide mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellte. 1994 wurden Assessmentcenter für die Personal-Auswahl eingeführt. Seit 1997 gibt es eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling, was in der damaligen Zeit für öffentliche Betriebe eher ungewöhnlich war. 1996 wurde sie nach der ISO 9001 zertifiziert. Ab dem Jahr 2005 besteht die Möglichkeit, Anträge online zustellen, früher mittels Handy-Signatur/Bürgerkarte und derzeit mittels der ID Austria. Regelmäßige Kund/inn/en-Befragungen sowie Schulungen der Mitarbeiter/innen ermöglichen die Einhaltung der hohen Qualitätsansprüche, die die Behörde an sich selbst stellt. Kund/inn/en-Orientierung, Mitarbeiter/innen-Orientierung und effizienter Einsatz der öffentlichen Mittel stehen dabei immer im Vordergrund. Der Speyer-Preis, der Verwaltungspreis oder das CAF-Gütesiegel sind nur einige Auszeichnungen, die diese 50-jährige Erfolgsgeschichte, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  bestätigen.

Die Studienbeihilfenbehörde ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung untersteht. Sie ist überwiegend in der Hoheitsverwaltung tätig. Die rechtliche Grundlage findet sich im Studienförderungsgesetz. Die Studienbeihilfenbehörde gliedert sich in die Leitung mit den zentralen Abteilungen sowie sechs Stipendienstellen. Diese sind in den Universitätsstädten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt eingerichtet. In Wien, Graz und Innsbruck gibt es eine weitere Untergliederung in Referate. Es gibt in jeder Stipendienstelle eine Kanzleistelle. Die Stipendienstellen sind keine eigenen Behörden, sondern dezentrale Einrichtungen der Studienbeihilfenbehörde. Die Leistungen, festgeschrieben im Studienförderungsgesetz, werden vor allem in den sechs Stipendienstellen erbracht.

Die Studienbeihilfenbehörde beschäftigt auf 92,25 Planstellen 118 Personen, davon 85,59 % Frauen. 61 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind teilzeitbeschäftigt. Flexible Arbeitszeit und ein Jahresarbeitszeitmodell, das dem Umstand Rechnung trägt, dass im Wintersemester der Arbeitsanfall wesentlich höher als im Sommersemester ist, kennzeichnen die Arbeitszeitgestaltung.

Die Zuerkennung der Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme im Rahmen der staatlichen Studienförderung und soll jedem leistungswilligen und leistungsfähigen jungen Menschen den Zugang zu einem Studium ermöglichen. Die zwei wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen sind die „soziale Förderungswürdigkeit“ (Einkommen der Eltern bzw. Studierenden und Familiensituation) und das Vorliegen eines „günstigen Studienerfolgs“ (also v. a. die Einhaltung der Studienzeit).

Ein Sonderfall der Studienbeihilfe ist die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt. Studierende, die mehr als vier Jahre berufstätig waren, können eine Studienbeihilfe ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens erhalten.

Den Fahrtkostenzuschuss erhalten Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher als Beitrag zur Finanzierung der für das Studium notwendigen Fahrtkosten.

Den Versicherungskostenbeitrag erhalten Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher ab Vollendung des 27. Lebensjahres für jeden Monat, für den sie in der Krankenversicherung als Studierende begünstigt selbst versichert sind.

Anspruch auf eine Beihilfe für ein Auslandsstudium haben ordentliche Studierende für höchstens 20 Monate für ein Auslandsstudium, wenn sie während des Auslandsstudiums auch Studienbeihilfe beziehen. Der Reisekostenzuschuss wird zusätzlich zur Beihilfe für das Auslandsstudium als Zuschuss zu den erforderlichen Reisekosten ausbezahlt. Sprachstipendien werden zur Finanzierung eines Sprachkurses ausbezahlt, wenn dieser im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium steht. Der Sprachkurs kann im Inland und/oder im Ausland belegt werden.

Das Mobilitätsstipendium ist eine finanzielle Förderung für Ausbildungen, die zur Gänze an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung in einem EWR-Staat außerhalb Österreichs, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland absolviert werden.

Bei Aufgabe der Berufstätigkeit können Studierende ein Studienabschluss-Stipendium erhalten, wenn sie während des Studiums drei Jahre mindestens halbtags berufstätig waren oder ihre Kinder (mit Bezug von Karenzgeld) betreut haben, und sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden – unabhängig vom bisherigen Studienverlauf. Es wird für höchstens 6 oder 12 Monate, in Ausnahmefällen maximal 18 Monate gewährt.

Einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung gibt es für ordentliche Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und für im gemeinsamen Haushalt lebende eigene Kinder zu sorgen haben, wenn sie sich mindestens im dritten Semester eines Studiums befinden.

Der Studienzuschuss ersetzt für Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag zu entrichten haben, den Studienbeitrag zur Gänze, und für Studierende, die auf Grund der Einkommenssituation die Voraussetzungen für den Bezug einer Studienbeihilfe knapp nicht erfüllen, zur Gänze oder teilweise.

Eine Studienunterstützung kann für Studierende und Absolvent/inn/en von ordentlichen Studien zum Ausgleich sozialer Härten oder besonders schwieriger Studienbedingungen, u.ä. vergeben werden. Beratung und Information sind wichtige Aufgabengebiete, einerseits zu Fragen, die die Leistungen betreffen, andererseits zu Fragen der Studienfinanzierung. Ein wachsender Bedarf an Beratung und Information ist zu bemerken, der auch auf komplexer werdende Studienvorschriften zurückgeführt werden kann.

 

Kernleistungen2016/172017/182018/192019/202020/212021/222022/23
Anträge auf Studienbeihilfen56.83562.78662.31361.50063.39166.11968.949
Anträge auf Auslandsbeihilfen1.4701.5431.5001.0845709181.409
Anträge auf Studienabschluss-Stipendien314366412446369346367
Beratung & Information (Zeit in Stunden)28.84929.51126.18222.51820.27320.81520.287
Ansuchen auf Mobilitätsstipendien1.8712.226

2.191

2.1542.3112.3752.997

 

Die Studienbeihilfenbehörde ist für die Studierenden des tertiären Bildungsbereichs zuständig. So sind die Studierenden der Universitäten, Privatuniversitäten, Privathochschulen und Fachhochschulen, die Studierenden der Pädagogischen Hochschulen, Theologischen Lehranstalten und der Konservatorien potentielle Kund/inn/en der Studienbeihilfenbehörde.

Informationen und Beratungen werden nicht nur von den Studierenden selbst, sondern auch von deren Eltern und künftig Studierenden eingeholt.

„Alle Studierenden
kennen uns und schätzen
unsere Arbeit.“

„Durch adäquate finanzielle Förderung
ermöglichen wir Studierenden
ein Studium sowohl im Inland als auch im Ausland.“

„Wir stärken Studierende
im Bewusstsein Ihrer Eigenverantwortung,
die Zukunft der Gesellschaft mitzugestalten.“

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind in unserer Vielfalt das Team der Studienbeihilfenbehörde.
Wir unterstützen Studierende auf ihrem Ausbildungsweg mit

…Wir verstehen uns als Serviceeinrichtung

Verantwortungsbewusstes Handeln und gegenseitiges Vertrauen prägen unser Miteinander und den Kontakt mit unseren Kundinnen und Kunden.
Wesentlich dafür sind

…Wir arbeiten an unserer Weiterentwicklung

Wir achten auf ein gutes Betriebsklima und legen Wert auf die Vereinbarkeit unserer Arbeit mit unseren verschiedenen Lebensbereichen.
Wir leben moderne wirkungsorientierte Verwaltung unterstützt von unseren Netzwerkpartnern.
Wir identifizieren uns mit 

…Wir machen Qualität sichtbar

Niemand soll durch die soziale Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen sein. Die Studienbeihilfenbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der finanziellen Unterstützung für unsere zukünftigen Akademikerinnen und Akademiker. Die Gesellschaft stellt Fördermittel zur Verfügung, die von uns effizient und nach den gesetzlichen Vorgaben verwaltet werden. Auf hohem technischem Niveau wird Verwaltungsvereinfachung gelebt. Die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen wir durch ein angenehmes Betriebsklima, eine enge Kooperation zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen, intensive Schulung und moderne Ausstattung der Arbeitsplätze. Wir sind eine mehrfach ausgezeichnete Behörde, ISO- zertifiziert und tragen das CAF-Gütesiegel.

Unsere Qualitätsziele sind:

  • Unterstützung der Studierenden
  • Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln

 

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