Damit Du im Sommersemester 2021 Studienbeihilfe beziehen kannst, musst Du unbedingt zur Fortsetzung Deines Studiums gemeldet (inskribiert) sein.
Das gilt auch für bewilligte Anträge aus dem Wintersemester 2020, wenn Du im Sommersemester 2021 noch Anspruch auf Studienbeihilfe hast.
Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, können ab sofort mehr dazuverdienen: Die jährliche Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe wurde von € 10.000,- auf € 15.000,- erhöht. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
Löhne oder Sozialleistungen werden meist am Ende des Monats oder erst im Folgemonat angewiesen. Bei uns geht es schneller. Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, die laufende Studienbeihilfe bereits im Voraus und dies möglichst früh im Monat anzuweisen. Eine Anweisung exakt zum Monatsersten ist jedoch wegen zwingender Prüfroutinen leider nicht möglich. Deinen Bescheid erhältst Du am schnellsten in Dein elektronisches Postfach. Solltest Du noch kein elektronisches Postfach haben, wird der Bescheid etwas später per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Zu Deiner und unserer Sicherheit findet Parteienverkehr bis auf weiteres elektronisch, telefonisch oder postalisch statt. Anträge kannst Du am einfachsten online mit Handy-Signatur stellen. Auch eine postalische Einbringung ist möglich. Für Anfragen verwende bitte das Kontaktformular. Die Beantwortung erfolgt schriftlich. Wenn wir Dich telefonisch kontaktieren sollen, teile uns Deine konkrete Fragestellung samt Telefonnummer per Kontaktformular mit. Antworten auf häufig gestellte Fragen findest Du unter den laufend aktualisierten FAQs. Für weitere allgemeine Fragen kannst Du auch die Suchfunktion unserer Homepage nutzen.
Die Österreichische Post AG erweitert ihre Registrierungsmöglichkeit für die Online-Services. Damit kann von zu Hause aus ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Nähere Informationen dazu bietet der Artikel auf help.orf.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Falls Du dich derzeit nicht an jenem Ort aufhältst, an dem Du üblicherweise Deine Bescheide erhältst, empfiehlt die Studienbeihilfenbehörde, im Einklang mit den örtlich geltenden Vorschriften, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Dies ist auch online möglich, wenn man über ein elektronisches Benutzerkonto auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster verfügt.
Ebenso ist die Aktivierung einer Handysignatur auch online möglich, um sich in weiterer Folge auf www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster für die elektronische Zustellung anzumelden. Du erhältst Deine Bescheide dann ortsunabhängig in Dein elektronisches Postfach.
Mehr Informationen findest Du auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und www.handysignatur.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster .
mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster