Am 4. Dezember 2023 finden Wartungsarbeiten statt, um die reguläre Betriebsphase der ID Austria zu starten. Im Zeitraum von 4. Dezember 2023 20:00 Uhr bis 5. Dezember 2023 03:00 Uhr steht das ID Austria System daher nicht zur Verfügung.
Ab 5. Dezember 2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur. Mit der ID Austria kannst Du Dich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Handy-Signatur anbieten. Sie ermöglicht Dir z. B. die Online-Antragstellung, die Einrichtung des elektronischen Postfachs oder die Übermittlung von Nachreichungen.
Die Umstellung auf eine ID Austria mit Basisfunktion kann bequem von zu Hause aus gemacht werden. Für eine ID Austria mit Vollfunktion benötigst Du bereits eine registrierte ID Austria mit Basisfunktion.
Alle Infos findest Du auf www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
Ab dem Wintersemester 2023 erfolgt die Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses automatisch. Es müssen daher keine Nachweise vorgelegt werden.
Mit 1. September 2022 wurde die Studienbeihilfe zwischen 8,5 % und 12 % erhöht. In Zukunft wird die Höhe der Studienbeihilfe jährlich, und zwar immer mit 1. September an die Teuerung gemäß dem Teuerungs-Entlastungspaket III, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster angepasst. Erstmals werden die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium ab 1. September 2023 um 5,8 % angehoben. Bei den anderen Leistungen und Zuschüssen aufgrund des Studienförderungsgesetzes sind keine laufenden Anpassungen vorgesehen. Die für das Studienjahr 2023/24 geltenden Beträge kannst Du der Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2023, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnehmen.
Damit Du Studienbeihilfe beziehen kannst, musst Du nicht nur im Semester der Antragstellung, sondern unbedingt auch in jedem weiteren Semester zur Fortsetzung Deines Studiums gemeldet (inskribiert) sein, d. h. den Studien-/ÖH-Beitrag für das laufende Semester eingezahlt haben.
Wichtiger Hinweis: Eine Fortsetzungsmeldung an Universitäten ist nur bis 31. Oktober (Wintersemester) und bis 31. März (Sommersemester) möglich.
Löhne oder Sozialleistungen werden meist am Ende des Monats oder erst im Folgemonat angewiesen. Bei uns geht es schneller. Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, die laufende Studienbeihilfe bereits im Voraus und dies möglichst früh im Monat anzuweisen. Eine Anweisung exakt zum Monatsersten ist jedoch wegen zwingender Prüfroutinen leider nicht möglich.
Deinen Bescheid erhältst Du am schnellsten in das elektronische Postfach 'Mein Postkorb'. Solltest Du das elektronische Postfach nicht haben, wird der Bescheid etwas später per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Die Österreichische Post AG erweitert ihre Registrierungsmöglichkeit für die Online-Services. Damit kann von zu Hause aus ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Nähere Informationen dazu bietet der Artikel auf help.orf.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Falls Du dich derzeit nicht an jenem Ort aufhältst, an dem Du üblicherweise Deine Bescheide erhältst, empfiehlt die Studienbeihilfenbehörde, im Einklang mit den örtlich geltenden Vorschriften, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Dies ist auch online möglich, wenn man über ein elektronisches Benutzerkonto auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster verfügt.
Ebenso ist die Aktivierung einer Handy-Signatur/ID Austria auch online möglich, um sich in weiterer Folge auf www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster für die elektronische Zustellung anzumelden. Du erhältst Deine Bescheide dann ortsunabhängig in Dein elektronisches Postfach.
Mehr Informationen findest Du auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und www.handysignatur.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster .
Wir freuen uns sehr, dass unsere Homepage mit dem WACA-Zertifikat in Silber, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster ausgezeichnet wurde. Dieses Zertifikat gewähreistet einen barrierefreien Zugang für alle Menschen nach den internationalen W3C-Richtlinien (WCAG 2.1-AA) und bestätigt die Erfüllung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG).
Es freut uns, mit unserer Homepage einen Beitrag zur Barrierefreiheit im Web leisten zu können und den Nutzer/inne/n den Zugang zu Informationen über die Studienförderung zu erleichtern.
mit Handy-Signatur/ID Austria oder mit Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster