Mit 1. September 2022 wurde die Studienbeihilfe zwischen 8,5 % und 12 % erhöht. In Zukunft wird die Höhe der Studienbeihilfe jährlich, und zwar immer mit 1. September an die Teuerung gemäß dem Teuerungs-Entlastungspaket III, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster angepasst. Erstmals werden die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium ab 1. September 2023 um 5,8 % angehoben. Bei den anderen Leistungen und Zuschüssen aufgrund des Studienförderungsgesetzes sind keine laufenden Anpassungen vorgesehen.
Das Institut für Erziehungswissenschaften und Bildungsforschung der Universität Klagenfurt führt eine Studie zum Thema „Rückkehr in Bildung. Chancen und Barrieren von (Wieder-)Einstiegen in höhere Bildung bei Care Leavers“ durch. Für diese Studie werden Studierende im Alter von 25 bis 30 Jahren mit Erfahrungen in der Jugendhilfe (sog. Careleavers), die nach Unterbrechungen im Bildungsweg mit ca. Mitte 20 ein Studium aufgenommen haben, gesucht.
Sollten diese Kriterien auf Dich zutreffen und Du Interesse haben, an dieser Studie teilzunehmen, dann melde Dich bei Herrn Dr. Georg Streißgürtl unter Tel. +43 643 2700-1240 oder georg.streissguertl@aau.at
Damit Du im Wintersemester 2022 Studienbeihilfe beziehen kannst, musst Du unbedingt zur Fortsetzung Deines Studiums gemeldet (inskribiert) sein.
Das gilt auch für bewilligte Anträge aus dem Sommersemester 2022, wenn Du im Wintersemester 2022 noch Anspruch auf Studienbeihilfe hast.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund einer Änderung des Universitätsgesetzes gibt es an Universitäten für die Fortsetzungsmeldung keine Nachfrist mehr. Eine Fortsetzungsmeldung ist nur mehr bis 31. Oktober (Wintersemester) und bis 31. März (Sommersemester) möglich.
Löhne oder Sozialleistungen werden meist am Ende des Monats oder erst im Folgemonat angewiesen. Bei uns geht es schneller. Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, die laufende Studienbeihilfe bereits im Voraus und dies möglichst früh im Monat anzuweisen. Eine Anweisung exakt zum Monatsersten ist jedoch wegen zwingender Prüfroutinen leider nicht möglich.
Deinen Bescheid erhältst Du am schnellsten in das elektronische Postfach 'Mein Postkorb'. Solltest Du das elektronische Postfach nicht haben, wird der Bescheid etwas später per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Am 10. Juni 2022 wurde die Novelle zum Studienförderungsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kundgemacht. Die wichtigsten Änderungen, die mit 1. September 2022 in Kraft treten, sind:
Studienbeihilfen werden nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vergeben.
Ukrainische Staatsbürger/innen sind als Drittstaatsangehörige nur dann gleichgestellt (§ 4 StudFG) und können in Österreich Studienbeihilfe beziehen, wenn sie
Nach geltendem Studienförderungsrecht ist eine Gleichstellung für Asylwerberinnen und Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte nicht möglich. Die Studienbeihilfenbehörde darf auch bei ukrainischen Staatsbürger/innen nicht von diesen gesetzlich zwingenden Regelungen abweichen.
Aktuelle Informationen über Unterstützungen und Förderungen für Studierende aus der Ukraine sind auf der Homepage des BMBWF unter Ukraine - Aktuelle Informationen im Wissenschafts- und Forschungsbereich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.
Die Österreichische Post AG erweitert ihre Registrierungsmöglichkeit für die Online-Services. Damit kann von zu Hause aus ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Nähere Informationen dazu bietet der Artikel auf help.orf.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Falls Du dich derzeit nicht an jenem Ort aufhältst, an dem Du üblicherweise Deine Bescheide erhältst, empfiehlt die Studienbeihilfenbehörde, im Einklang mit den örtlich geltenden Vorschriften, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Dies ist auch online möglich, wenn man über ein elektronisches Benutzerkonto auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster verfügt.
Ebenso ist die Aktivierung einer Handysignatur auch online möglich, um sich in weiterer Folge auf www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster für die elektronische Zustellung anzumelden. Du erhältst Deine Bescheide dann ortsunabhängig in Dein elektronisches Postfach.
Mehr Informationen findest Du auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und www.handysignatur.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster .
Wir freuen uns sehr, dass unsere Homepage mit dem WACA-Zertifikat in Silber, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster ausgezeichnet wurde. Dieses Zertifikat gewähreistet einen barrierefreien Zugang für alle Menschen nach den internationalen W3C-Richtlinien (WCAG 2.1-AA) und bestätigt die Erfüllung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG).
Es freut uns, mit unserer Homepage einen Beitrag zur Barrierefreiheit im Web leisten zu können und den Nutzer/inne/n den Zugang zu Informationen über die Studienförderung zu erleichtern.
mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster