Am 10. Juni 2022 wurde die Novelle zum Studienförderungsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kundgemacht. Die wichtigsten Änderungen, die mit 1. September 2022 in Kraft treten, sind:
Studienbeihilfen werden nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vergeben.
Ukrainische Staatsbürger/innen sind als Drittstaatsangehörige nur dann gleichgestellt (§ 4 StudFG) und können in Österreich Studienbeihilfe beziehen, wenn sie
Nach geltendem Studienförderungsrecht ist eine Gleichstellung für Asylwerberinnen und Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte nicht möglich. Die Studienbeihilfenbehörde darf auch bei ukrainischen Staatsbürger/innen nicht von diesen gesetzlich zwingenden Regelungen abweichen.
Aktuelle Informationen über Unterstützungen und Förderungen für Studierende aus der Ukraine sind auf der Homepage des BMBWF unter Ukraine - Aktuelle Informationen im Wissenschafts- und Forschungsbereich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.
Bezieherinnen und Bezieher einer Studienbeihilfe oder eines Mobilitätsstipendiums sollen einen „Corona-Bonus“ erhalten. Es handelt sich um einen gesetzlich vorgesehenen, einmaligen Teuerungsausgleich für die durch die Corona-Pandemie verursachten Folgen. Bezugsberechtigt ist, wer im November 2021 Anspruch auf eine dieser Förderungen hatte. Waren ursprünglich 150 Euro dafür vorgesehen, wurde dieser Betrag nun auf das Doppelte angehoben. Dieser Betrag (300,00 Euro) wird in den nächsten Tagen überwiesen. Die Zahlung erfolgt automatisch, es ist kein eigener Antrag erforderlich.
Damit Du im Wintersemester 2022 Studienbeihilfe beziehen kannst, musst Du unbedingt zur Fortsetzung Deines Studiums gemeldet (inskribiert) sein.
Das gilt auch für bewilligte Anträge aus dem Sommersemester 2022, wenn Du im Wintersemester 2022 noch Anspruch auf Studienbeihilfe hast.
Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, können ab sofort mehr dazuverdienen: Die jährliche Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe wurde von € 10.000,- auf € 15.000,- erhöht. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
Löhne oder Sozialleistungen werden meist am Ende des Monats oder erst im Folgemonat angewiesen. Bei uns geht es schneller. Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, die laufende Studienbeihilfe bereits im Voraus und dies möglichst früh im Monat anzuweisen. Eine Anweisung exakt zum Monatsersten ist jedoch wegen zwingender Prüfroutinen leider nicht möglich. Deinen Bescheid erhältst Du am schnellsten in Dein elektronisches Postfach. Solltest Du noch kein elektronisches Postfach haben, wird der Bescheid etwas später per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Zu Deiner und unserer Sicherheit findet Parteienverkehr grundsätzlich weiterhin elektronisch, telefonisch oder postalisch statt. Anträge kannst Du am einfachsten online mit Handy-Signatur stellen. Auch eine postalische Einbringung ist möglich. Für Anfragen verwende bitte das Kontaktformular, auf dem du auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren kannst. Die Beantwortung erfolgt schriftlich. Wenn wir Dich telefonisch kontaktieren sollen, teile uns Deine konkrete Fragestellung samt Telefonnummer per Kontaktformular mit. Antworten auf häufig gestellte Fragen findest Du unter den laufend aktualisierten FAQs. Für weitere allgemeine Fragen kannst Du auch die Suchfunktion unserer Homepage nutzen.
Die Österreichische Post AG erweitert ihre Registrierungsmöglichkeit für die Online-Services. Damit kann von zu Hause aus ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Nähere Informationen dazu bietet der Artikel auf help.orf.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Falls Du dich derzeit nicht an jenem Ort aufhältst, an dem Du üblicherweise Deine Bescheide erhältst, empfiehlt die Studienbeihilfenbehörde, im Einklang mit den örtlich geltenden Vorschriften, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Dies ist auch online möglich, wenn man über ein elektronisches Benutzerkonto auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster verfügt.
Ebenso ist die Aktivierung einer Handysignatur auch online möglich, um sich in weiterer Folge auf www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster für die elektronische Zustellung anzumelden. Du erhältst Deine Bescheide dann ortsunabhängig in Dein elektronisches Postfach.
Mehr Informationen findest Du auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und www.handysignatur.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster .
Wir freuen uns sehr, dass unsere Homepage mit dem WACA-Zertifikat in Silber, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster ausgezeichnet wurde. Dieses Zertifikat gewähreistet einen barrierefreien Zugang für alle Menschen nach den internationalen W3C-Richtlinien (WCAG 2.1-AA) und bestätigt die Erfüllung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG).
Es freut uns, mit unserer Homepage einen Beitrag zur Barrierefreiheit im Web leisten zu können und den Nutzer/inne/n den Zugang zu Informationen über die Studienförderung zu erleichtern.
mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.
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