Studienbeihilfenbehörde

Einreichfrist im Sommersemester 2023

Die Einreichfrist für Anträge auf Studienbeihilfe im Sommersemester 2023 läuft noch bis 15. Mai 2023. Am einfachsten ist es, den Antrag online zu stellen und sich den Bescheid digital zustellen zu lassen. Alles was Du dafür benötigst, ist die kostenlose Handy-Signatur.  

junge Frau mit Kappe
© Sigrid Olsson/PhotoAlto

Online-Antrag

Behörden- und Amtswege einfach online erledigen! Mit der Handy-Signatur kannst Du Anträge einfach online stellen.

junger Mann mit Handy
© Sigrid Olsson/PhotoAlto

Elektronisches Postfach

Behörden- und Amtswege einfach online erledigen! Mit einem  elektronischen Postfach im Internet kannst Du Dir Bescheide oder Briefe rasch und sicher elektronisch zustellen lassen.

junger Mann
© Sigrid Olsson/PhotoAlto

Mit 1. September 2022 wurde die Studienbeihilfe zwischen 8,5 % und 12 % erhöht. In Zukunft wird die Höhe der Studienbeihilfe jährlich, und zwar immer mit 1. September an die Teuerung gemäß dem Teuerungs-Entlastungspaket III, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  angepasst. Erstmals werden die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium ab 1. September 2023 um 5,8 % angehoben. Bei den anderen Leistungen und Zuschüssen aufgrund des Studienförderungsgesetzes sind keine laufenden Anpassungen vorgesehen.

Das Institut für Erziehungswissenschaften und Bildungsforschung der Universität Klagenfurt führt eine Studie zum Thema „Rückkehr in Bildung. Chancen und Barrieren von (Wieder-)Einstiegen in höhere Bildung bei Care Leavers“ durch. Für diese Studie werden Studierende im Alter von 25 bis 30 Jahren mit Erfahrungen in der Jugendhilfe (sog. Careleavers), die nach Unterbrechungen im Bildungsweg mit ca. Mitte 20 ein Studium aufgenommen haben, gesucht.

Sollten diese Kriterien auf Dich zutreffen und Du Interesse haben, an dieser Studie teilzunehmen, dann melde Dich bei Herrn Dr. Georg Streißgürtl unter Tel. +43 643 2700-1240 oder georg.streissguertl@aau.at

Flyer der Alpen Adria Universität für die Interessent/inn/en-Suche zu einer Studie

Damit Du im Wintersemester 2022 Studienbeihilfe beziehen kannst, musst Du unbedingt zur Fortsetzung Deines Studiums gemeldet (inskribiert) sein.

Das gilt auch für bewilligte Anträge aus dem Sommersemester 2022, wenn Du im Wintersemester 2022 noch Anspruch auf Studienbeihilfe hast.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund einer Änderung des Universitätsgesetzes gibt es an Universitäten für die Fortsetzungsmeldung keine Nachfrist mehr. Eine Fortsetzungsmeldung ist nur mehr bis 31. Oktober (Wintersemester) und bis 31. März (Sommersemester) möglich.

Löhne oder Sozialleistungen werden meist am Ende des Monats oder erst im Folgemonat angewiesen. Bei uns geht es schneller. Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, die laufende Studienbeihilfe bereits im Voraus und dies möglichst früh im Monat anzuweisen. Eine Anweisung exakt zum Monatsersten ist jedoch wegen zwingender Prüfroutinen leider nicht möglich.

Gruppe von drei jungen Frauen und drei jungen Männern
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Deinen Bescheid erhältst Du am schnellsten in das elektronische Postfach 'Mein Postkorb'. Solltest Du das elektronische Postfach nicht haben, wird der Bescheid etwas später per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Am 10. Juni 2022 wurde die Novelle zum Studienförderungsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  kundgemacht. Die wichtigsten Änderungen, die mit 1. September 2022 in Kraft treten, sind:

  • Die Anhebung der Altersgrenze um 3 Jahre, d.h. bei Studienbeginn vor dem 33. Geburtstag besteht Anspruch auf Studienbeihilfe für dieses Studium. In Sonderfällen erhöht sich diese Grenze bis zum 38. Geburtstag (Studierende mit Kind/ern, Selbsterhalter/innen mit langer Berufstätigkeit, bei Masterstudien).
  • Alle Höchstbeihilfen (auch für Selbsterhalter/innen) werden um 9 % bis 12 % angehoben: Damit erhöhen sich nicht nur bereits zustehende Beihilfen, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, künftig eine Beihilfe zu erhalten.
  • Angehoben werden auch die Einkommensgrenzen: Da das elterliche Einkommen eine Rolle für die Höhe der Studienbeihilfe spielt, legt das Gesetz Einkommensgrenzen für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung nach StudFG fest. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um rund 9 % erhöhen sich ebenfalls nicht nur bereits zustehende Beihilfen, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, künftig eine Beihilfe zu bekommen.

Studienbeihilfen werden nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vergeben.

 Ukrainische Staatsbürger/innen sind als Drittstaatsangehörige nur dann gleichgestellt (§ 4 StudFG) und können in Österreich Studienbeihilfe beziehen, wenn sie

  • nach mindestens fünfjährigem Aufenthalt in Österreich daueraufenthaltsberechtigt oder
  • Familienangehörige einer EU-Wanderarbeitnehmerin/eines EU-Wanderarbeitnehmers oder einer österreichischen Staatsbürgerin bzw. eines Staatsbürgers oder
  • anerkannte Flüchtlinge (Voraussetzung: positiver Asylbescheid) sind.

 Nach geltendem Studienförderungsrecht ist eine Gleichstellung für Asylwerberinnen und Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte nicht möglich. Die Studienbeihilfenbehörde darf auch bei ukrainischen Staatsbürger/innen nicht von diesen gesetzlich zwingenden Regelungen abweichen.

 Aktuelle Informationen über Unterstützungen und Förderungen für Studierende aus der Ukraine sind auf der Homepage des BMBWF unter Ukraine - Aktuelle Informationen im Wissenschafts- und Forschungsbereich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  zu finden.

Die Österreichische Post AG erweitert ihre Registrierungsmöglichkeit für die Online-Services. Damit kann von zu Hause aus ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Nähere Informationen dazu bietet der Artikel auf help.orf.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Falls Du dich derzeit nicht an jenem Ort aufhältst, an dem Du üblicherweise Deine Bescheide erhältst, empfiehlt die Studienbeihilfenbehörde, im Einklang mit den örtlich geltenden Vorschriften, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Dies ist auch online möglich, wenn man über ein elektronisches Benutzerkonto auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   verfügt.

Ebenso ist die Aktivierung einer Handysignatur auch online möglich, um sich in weiterer Folge auf www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   für die elektronische Zustellung anzumelden. Du erhältst Deine Bescheide dann ortsunabhängig in Dein elektronisches Postfach.

Mehr Informationen findest Du  auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   und www.handysignatur.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  .

Wir freuen uns sehr, dass unsere Homepage mit dem WACA-Zertifikat in Silber, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  ausgezeichnet wurde. Dieses Zertifikat gewähreistet einen barrierefreien Zugang für alle Menschen nach den internationalen W3C-Richtlinien (WCAG 2.1-AA) und bestätigt die Erfüllung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG).

Es freut uns, mit unserer Homepage einen Beitrag zur Barrierefreiheit im Web leisten zu können und den Nutzer/inne/n den Zugang zu Informationen über die Studienförderung zu erleichtern.

Antrag online stellen

mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.

Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

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