Studierende, die der Meinung sind, dass die Stipendienstelle zu Unrecht nicht in ihrem Sinne entschieden hat, haben die Möglichkeit, dies im sogenannten Rechtsmittelverfahren schriftlich geltend zu machen. Diese Möglichkeit besteht aber nicht unbegrenzt, sondern zeitlich limitiert (Details siehe unten).
Bei Fristversäumnis wird die Entscheidung „rechtskräftig“, und das Ergebnis des Verfahrens kann nicht mehr abgeändert werden.
mit der ID Austria oder mit Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster