Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ziel ist es, die Arbeit der staatlichen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen. Es sieht eine proaktive Veröffentlichung von Informationen vor, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, sowie ein Recht auf Information auf Anfrage.
Hier können Informationen der Studienbeihilfenbehörde eingesehen werden. Für Anfragen gemäß IFG steht unser Kontaktformular zur Verfügung.
mit der ID Austria oder mit Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster