Erklärung der Studienbeihilfenbehörde zur Informationspflicht
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der DSGVO sowie der österreichischen Rechtslage verarbeitet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studienbeihilfenbehörde werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten personenbezogene Daten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website
Beim Besuch unserer Webseite werden Ihre Zugriffsdaten (z. B. Browsertyp/-version, verwendetes Betriebssystem, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit und Datum der Serveranfrage) automatisch für die Dauer von sechs Monaten erfasst. Die Erfassung dieser Daten ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich, insbesondere für die Gewährleistung der Stabilität und Sicherheit und stellt damit ein berechtigtes Interesse iSv Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO dar.Diese Daten werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt.
Wir setzen auf unserer Webseite darüber hinaus einen Webanalysedienst ein, wobei wir IP-Adressen unverzüglich anonymisieren. Die Analyse dient ausschließlich der Optimierung unseres Webangebotes.
Angaben aus dem Kontaktformular, der Statusabfrage sowie die von Ihnen im Zuge der Kontaktanfrage via E-Mail übermittelten Daten speichern wir zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen. Die Datenerhebung erfolgt hier ausschließlich aufgrund Ihrer Mitteilung und werden diese entsprechend Ihrer Einwilligung verarbeitet (Art 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Hierfür ist eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns ausreichend. Bitte beachten Sie, dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge von diesem Widerruf unberührt bleibt.
Die von Ihnen im Kontaktformular bzw. via E-Mail eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, die Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, insbesondere bei der Statusabfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben davon unberührt.
Verlinkung zu Webseiten anderer Anbieter
Unser Online-Angebot enthält Links zu Webseiten anderer Anbieter. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass diese Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Verwendung von Google Maps - Bei Aktivierung von Google Maps über den Button „Google Map aktivieren“ für die Darstellung von Karteninformationen unserer Standorte, werden von Google auch Daten über die Nutzung der Maps-Funktionen durch Besucher der Webseiten verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Hinweisen zum Datenschutz von Google auf https://www.google.at/intl/de/policies/privacy/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnehmen. Dort können Sie im Datenschutz-Center auch Ihre Einstellungen verändern, sodass Sie Ihre Daten verwalten und schützen können.
Zusätzliche Informationen betreffend Online Antrag
Der Online Antrag wird von unserem Auftragsdatenverarbeiter gemäß Art 28 DSGVO betreut, mit dem eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen wurde. Alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten werden auch von dem Auftragsdatenverarbeiter eingehalten. Dieser hat keine Berechtigungen Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Alle Verarbeitungen erfolgen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen des Studienförderungsgesetzes. Die Studienbeihilfenbehörde bleibt Ihnen gegenüber datenschutzrechtlich verantwortlich.
Verarbeitung personenbezogener Daten in der Studienbeihilfenbehörde
Ihre an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke und aufgrund nachstehender Rechtsgrundlagen verarbeitet:
Weitergabe an Dritte
Die Empfänger der personenbezogenen Daten im Rahmen von formellen Verfahren sind andere Behörden im Zuge der Amtshilfe gemäß Art 22 B-VG, zur Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen und Förderungsmissbrauch nach den Vorgaben des Transparenzdatenbankgesetzes, allfällige Zeugen, Auskunftspersonen sowie beizuziehende Sachverständige (StudFG, AVG, TDBG, weitere Verfahrensvorschriften).
Üblicherweise werden die Daten nicht an Empfänger in Drittländern oder internationale Organisationen übermittelt. Zur Vermeidung von Doppelförderungen können jedoch Daten über die Studienförderung an Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union oder auch in Drittstaaten weitergeleitet werden. (§ 40 Abs. 9 StudFG)
Datenspeicherung
Die Löschfrist beträgt im Rahmen des Vollzugs des Studienförderungsgesetzes 20 Jahre (§ 40 Abs. 10 StudFG) bzw. ergeben sich diese auch aus den jeweiligen Bestimmungen zur Aktenverwaltung.
Rechte der betroffenen Person
Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei der Studienbeihilfenbehörde gespeicherten Daten alle Betroffenenrechte im Sinne der DSGVO zu. Insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Zur Geltendmachung dieser und aller anderen Betroffenenrechte gemäß Art. 12 bis 23 DSGVO im Wirkungsbereich der Studienbeihilfenbehörde wenden Sie sich bitte an dsb@stbh.gv.at.
Auskunftsrecht gemäß Art 15 DSGVO
Es besteht ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Das Recht auf Auskunft kann in Einzelfällen jedoch entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein.
Wir weisen darauf hin, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers glaubhaft zu machen ist (mittels elektronischer Signatur oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis). Zur Ermöglichung einer raschen und zielführenden Auskunft ersuchen wir Sie, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen. Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Die Studienbeihilfenbehörde beantwortet Ihr Ersuchen um Auskunft gemäß Art 15 DSGVO so rasch wie möglich binnen eines Monats ab Eingang. Ist die Erledigung des Antrages komplex und/oder liegen mehrfache Anträge vor, kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall werden Sie entsprechend informiert. Um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wird die Zustellung der Auskunft in der Regel zu eigenen Handen (RSa-Brief) erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Studienbeihilfenbehörde naturgemäß nur über jene Daten Auskunft erteilen kann, die sie als datenschutzrechtliche Verantwortliche verarbeitet. Bitte wenden Sie sich daher etwa bei Fragen über Verarbeitungen von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen an die jeweilige Einrichtung.
Recht auf Berichtigung gemäß Art 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung gemäß Art 16 DSGVO besteht grundsätzlich. Seine Ausübung kann aber nicht dazu führen, Verfahrensergebnisse zu ändern. Eine inhaltliche Änderung einer Entscheidung ist lediglich im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens möglich.
Recht auf Löschung gemäß Art 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung gemäß Art 17 DSGVO besteht zwar grundsätzlich, dieses wird allerdings bei der Erfüllung behördlicher Befugnisse gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. b und d DSGVO regelmäßig nicht anwendbar sein.
Widerspruchsrecht gemäß Art 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe der Studienbeihilfenbehörde erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Die Studienbeihilfenbehörde darf die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Kontaktmöglichkeit
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die
Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179
1100 Wien
https://www.stipendium.at/kontakt
Datenschutzbeauftragte der Studienbeihilfenbehörde:
Für Auskunftsersuchen oder zur Geltendmachung der weiteren Betroffenenrechte im Wirkungsbereich der Studienbeihilfenbehörde im Sinne der DSGVO wenden Sie sich bitte an: dsb@stbh.gv.at
Sie können Ihre Rechte natürlich auch bei jeder/jedem Mitarbeiter/in der Studienbeihilfenbehörde geltend machen. Diese leiten das Ansuchen umgehend an die Datenschutzbeauftragten weiter.
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich an unsere Datenschutzbeauftragten unter dsb@stbh.gv.at.
Zudem haben Sie gemäß DSGVO die Möglichkeit der Beschwerde an die Datenschutzbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde.
mit der ID Austria oder mit Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster