Systemantrag

Das Systemantragsverfahren ist auf alle Studierende, denen eine Studienbeihilfe/ein Studienzuschuss für zwei Semester bewilligt wurde, anzuwenden. Die neuerliche Antragstellung ("Systemantrag" oder "wiederholte Zuerkennung") erfolgt jährlich automatisch durch die Stipendienstelle. Dabei werden die Anspruchsvoraussetzungen für einen Weiterbezug soweit als möglich durch die Stipendienstelle für das jeweilige Studienjahr neu überprüft. Dafür sind Datenabfragen erforderlich, die mit 1. September bzw. 1. März gestartet werden und einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bei fehlenden Unterlagen, die nicht automatisch durch die Datenabfrage übermittelt werden können, erhalten Studierende eine Aufforderung zur Nachreichung. Sobald alle erforderlichen Daten übermittelt wurden und etwaige angeforderte Unterlagen eingelangt sind, wird der neue Studienbeihilfenbescheid erstellt. Bis dahin wird vorübergehend keine Studienbeihilfe ausbezahlt. Die Auszahlung kann erst erfolgen, wenn laut Bescheid wieder eine Zuerkennung/Bewilligung vorliegt.

    Frau mit Kopfhörer
    © Sigrid Olsson/PhotoAlto

    Wichtig:

    Antrag online stellen

    mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.

    Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
    Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung Charta der Vielfalt , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster CAF Gütesiegel