Die Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme der staatlichen Studienförderung. Gefördert werden Studien im Inland, aber auch Studienaufenthalte im Ausland. Bezieherinnen/Bezieher von Studienbeihilfe haben zudem Anspruch auf weitere Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge oder Studienunterstützungen etc.
Für Personen, die vor Studienbeginn schon länger berufstätig waren und sich selbst erhalten haben, gibt es das sogenannte Selbsterhalter/innen-Stipendium.
Studierende, die neben dem Studium berufstätig waren, ihre Berufstätigkeit jedoch vorübergehend aufgeben möchten, um ihr Studium abzuschließen, können ein Studienabschluss-Stipendium beantragen.
Auch für Studierende mit Kindern gibt es zahlreiche Regelungen, die die Finanzierung eines Studiums erleichtern sollen. Dazu zählen der Kinderbetreuungskostenzuschuss oder die Verlängerung der Anspruchsdauer.
mittels elektronischer Signatur (Handy/Bürgerkarte) oder mittels Formularen zum Download.
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