Stipendien

Die Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme der staatlichen Studienförderung. Gefördert werden Studien im Inland, aber auch Studienaufenthalte im Ausland.  Bezieherinnen/Bezieher von Studienbeihilfe haben zudem Anspruch auf weitere Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge oder Studienunterstützungen etc.

Für Personen, die vor Studienbeginn schon länger berufstätig waren und sich selbst erhalten haben, gibt es die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt.

Studierende, die neben dem Studium berufstätig waren, ihre Berufstätigkeit jedoch vorübergehend aufgeben möchten, um ihr Studium abzuschließen, können ein Studienabschluss-Stipendium beantragen.

Auch für Studierende mit Kindern gibt es zahlreiche Regelungen, die die Finanzierung eines Studiums erleichtern sollen. Dazu zählen der Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung oder die Verlängerung der Anspruchsdauer.

junge Frau
© Sigrid Olsson/PhotoAlto

Durch den Systemantrag ist es nur mehr zu Studienbeginn notwendig, einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Weiterbezug erfolgt jährlich automatisch durch die Stipendienstelle via Datenabfragen. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese von den Studierenden automatisch nachgefordert. Nach Einlangen der fehlenden Dokumente wird ein neuer Bescheid erstellt. Ein neuerlicher Antrag ist bei Änderung des Studiums sowie der Bildungseinrichtung erforderlich oder wenn der Anspruch auf Studienbeihilfe (vorübergehend) erlischt.

Die Antragsformulare können jederzeit von unserer Homepage herunter geladen werden. Mittels ID Austria ist es möglich, den Antrag einfach online zu stellen. Solltest Du darüber hinaus noch Fragen haben, stehen Dir die Mitarbeiter/innen der Stipendienstellen für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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