Anspruchsdauer
Unter "Anspruchsdauer" ist jener Zeitraum zu verstehen, für den maximal Studienbeihilfe bezogen werden kann.
Regelmäßig beträgt die Anspruchsdauer:
die "gesetzlich vorgesehene Studienzeit" ("Mindeststudienzeit") + 1 weiteres Semester ("Toleranzsemester")
Regelmäßig gilt daher:
Bachelorstudien: Anspruchsdauer = 7 Semester (6 Semester Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester)
Masterstudien: Anspruchsdauer = 5 Semester (4 Semester Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester)
Diplomstudien: pro Studienabschnitt gibt es 1 Toleranzsemester
Bei Vorliegen bestimmter Gründe kann auf Ansuchen die Anspruchsdauer verlängert werden. Nähere Informationen sind unter "Verlängerung der Anspruchsdauer" zu finden.
Abfrage geförderter Studien
Mit Hilfe der nachstehenden Online-Abfrage (gegliedert nach Studienort, Bildungseinrichtung und Studienrichtung) können Sie geförderte Studien und die Anspruchsdauer abfragen:
Verlängerung der Anspruchsdauer
Der wichtige Grund muss während des Studiums bzw. im betreffenden Studienabschnitt vorgelegen sein. Das Ausmaß der Verlängerung variiert abhängig vom Verlängerungsgrund zwischen einem und mehreren Semestern.
Eine Verlängerung der Anspruchsdauer ist im Einzelfall nur bis zum Höchstmaß der doppelten vorgesehenen Studiendauer eines Studiums möglich.
Wenn eine Überschreitung der Anspruchsdauer und damit der (vorübergehende) Verlust der Studienbeihilfe droht und Sie meinen, dass einer der unten stehenden Gründe auf Sie zutrifft, setzen Sie sich bitte rechtzeitig (= vor Ablauf der Anspruchsdauer) mit Ihrer Stipendienstelle in Verbindung. Diese wird Sie gerne über eine mögliche Verlängerung der Anspruchsdauer und die weitere Vorgehensweise beraten.
Wichtige Gründe zur Verlängerung um ein oder mehrere Semester
• Schwangerschaft (Verlängerung ein Semester je Schwangerschaft)
• Pflege und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
• Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz im betreffenden Studienabschnitt/ Studium
• Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %)
• Krankheit (fachärztliche Bestätigung)
• Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
Wichtige Gründe zur Verlängerung um ein Semester
• Studium im Ausland (Praktika im Ausland stellen keinen Verlängerungsgrund dar)
• Zeitaufwändige Masterarbeit/ Diplomarbeit/ Dissertation
• Außergewöhnliche Studienbelastung
Verlängerung der Anspruchsdauer für ÖH- Funktionärinnen und ÖH- Funktionäre
Studierende, die im Rahmen der Österreichischen Hochschülerschaft eine Funktion im Sinne des HSG ausüben oder ausgeübt haben, können ebenfalls länger Studienbeihilfe beziehen.
Je nach Art und Dauer der ausgeübten Funktion kann die Anspruchsdauer um bis zu insgesamt vier Semester für das gesamte Studium verlängert werden.
Voraussetzung ist ein Ansuchen an die zuständige Stipendienstelle unter Verwendung des Formblattes SB 9.
